renovierungszuschuss

Ihr Weg zu staatlicher Förderung – einfach und transparent

Energieeffiziente Sanierungen und Renovierungen bringen nicht nur Komfort und Nachhaltigkeit in Ihr Zuhause, sondern werden auch großzügig vom Staat gefördert. Von der Planung über die Antragstellung bis hin zur Auszahlung – wir kümmern uns um den gesamten Prozess. So sparen Sie nicht nur Energie, sondern auch Zeit und Aufwand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Projekt realisieren!

Auftragsbestätigung

Der erste Schritt besteht darin, dass Sie die Auftragsbestätigung mit aufhebenden und aufschiebenden Bedingungen unterschreiben.

Diese Bestätigung bildet die Grundlage für die Beantragung des Renovierungszuschusses und ist erforderlich, damit wir die weiteren Schritte in Ihrem Namen einleiten können.

BAFA-Formulare

Sobald die Auftragsbestätigung unterzeichnet ist, übernehmen wir das Ausfüllen der BAFA-Formulare, die für die Antragstellung notwendig sind.

Diese Formulare beinhalten alle wichtigen Informationen, die zur Beantragung des Zuschusses bei der BAFA erforderlich sind. Wir sorgen dafür, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

E-Mail erhalten

Nachdem wir den Antrag erfolgreich bei der BAFA eingereicht haben, erhalten Sie eine E-Mail vom Renovierungszuschuss. In dieser E-Mail befinden sich zwei Anhänge:

  • Ihre Antragsdaten (diese bestätigen alle Angaben aus dem Antrag)
  • Die Vollmacht zur Beantragung, die wir für die Abwicklung benötigen.

Falls Sie diese Vollmacht bereits bei uns ausgefüllt haben, müssen Sie sie nicht erneut unterschreiben. Sollte dies jedoch noch nicht geschehen sein, bitten wir Sie, die Vollmacht zu unterschreiben und unterschrieben an den Renovierungszuschuss zurückzusenden.

Antragseingangs

Nachdem die Vollmacht beim Renovierungszuschuss eingegangen ist, erhalten sowohl Sie als auch wir eine E-Mail. Diese E-Mail bestätigt, dass Ihr Antrag als „eingegangen“ registriert wurde.

Ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Antrag offiziell bearbeitet und auf dem Weg zur Genehmigung.

Zuwendungsbescheid

Nach einer Bearbeitungszeit von 2 bis 12 Wochen erhalten Sie von der BAFA den Zuwendungsbescheid. Dieser Bescheid ist für Sie der offizielle Nachweis, dass Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde. Er bestätigt, dass Sie den Zuschuss erhalten, vorausgesetzt, alle geforderten Bedingungen wurden eingehalten.

Verwendungsnachweise

Nach der Umsetzung der Renovierungsmaßnahme müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden, um den Zuschuss endgültig freizugeben. Dies beinhaltet:

  • Alle Rechnungen (von der ersten bis zur letzten, einschließlich Abschlags- und Schlussrechnungen)
  • Die Auftragsbestätigung
  • Die Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszüge oder Screenshots aus dem Online-Banking), die belegen, dass die Rechnungen bezahlt wurden.

Wir kümmern uns um die gesamte Einreichung dieser Nachweise und stellen sicher, dass alle Unterlagen korrekt und rechtzeitig bei der BAFA eingereicht werden. Sobald Sie die Rechnung über die Bearbeitungsgebühr von 6 % der Auftragssumme beglichen haben, werden wir die entsprechenden Unterlagen an die BAFA weiterleiten.

Wichtig: Sobald die Rechnung beglichen ist, wird der Renovierungszuschuss Ihre gesamten Unterlagen an die BAFA weiterleiten. Zudem wird die Rechnung auch an die BAFA weitergegeben, und Sie erhalten 3 % dieser Rechnung bei der Auszahlung zurück, was insgesamt 12 % Ihrer Auftragssumme entspricht.

Auszahlung

Nachdem die BAFA Ihre Maßnahme geprüft hat, erhalten Sie den Festsetzungsbescheid. Dieser Bescheid ist der abschließende Nachweis, dass die Förderung endgültig genehmigt und Ihr Antrag bearbeitet wurde. Etwa 2 Wochen nach dem Erhalt des Festsetzungsbescheids wird der Zuschuss direkt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen.

Hinweis: Der gesamte Vorgang von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses kann je nach Bearbeitungszeitraum der BAFA 2 bis 6 Monate dauern. Dies hängt von der Anzahl der Anträge und der Bearbeitungszeit ab.

Getto Kontaktperson - Sarah Jaeger

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